Folgende Shootingvereinbarungen werden bei der Buchung automatisch akzeptiert.

 

Jeder Termin ist verbindlich. Bei einer Absage/Verschiebung bei weniger als 14 Tagen wird die Zahlung nicht erstattet, sondern ein neuer zeitnaher Termin wird vereinbart. Eine Rückerstattung des Betrages für dein gebuchtes Shooting erfolgt in Form eines Wertgutscheines, welcher 2 Monate lang gültig ist. Eine Barauszahlung von Gutscheinen, sowie fest gebuchter Shootings ist nicht möglich. 

 

Es wird wie folgt vereinbart:

  1. Das Thema, Location und andere Details werden vor dem Shooting abgesprochen
  2. Die Fotos werden in Webauflösung zur Vorauswahl zur Verfügung gestellt. Es wird je nach Paket eine festgelegte Anzahl an Fotos ausgewählt, welche der Fotograf bearbeitet und anschließend in Print & Web-Auflösung zur Verfügung stellt. Weitere Dateien können bis 6 Monate nach dem Shooting dazu gebucht werden. Es sind maximal 2 nachträgliche Korrekturwünsche inbegriffen. Bei weiteren Korrekturen wird pro angefangener Stunde ein Stundenlohn berechnet.
  3. Weder das Model noch ein Dritter haben einen Anspruch auf die Rohdateien.
  4. Die zur Verfügung gestellten Dateien dürfen nicht bearbeitet oder verfremdet werden noch kommerziell genutzt werden, außer es wurde anders vereinbart.

 

Nutzungsrechte des Kunden und des Fotografen:

Fotograf und Auftraggeber vereinbaren, dass unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung (ausgenommen kommerzielle Zwecke) an den von dem Auftraggeber angefertigten Aufnahmen beim Fotografen und beim Auftraggeber liegen.

Eine Bearbeitung durch Dritte hat nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung mit dem Fotografen zu erfolgen.

Künftige Auftraggeber möchten sich auch von der Qualität der Arbeiten des Fotografen überzeugen. Daher schließen alle Preise die Einräumung des eingeschränkten Veröffentlichungsrechtes ein.

Ausnahmen gelten bei Boudoir, Dessous, Teil- und Aktfotos – eine eventuelle Veröffentlichung dieser muss auf beiden Seiten genehmigt werden. Der Fotograf wird die Wünsche des Kunden berücksichtigen, wenn die Fotos nicht oder erst zu einem bestimmten Datum veröffentlicht werden sollen.

 

Die Bilder darf der Fotograf nach Zustimmung zur Eigenwerbung und Veröffentlichung nutzen z.B. auf Bildportalen, auf der Homepage & Shop Seite, sozialen Netzwerken, Kalender, bei Fotowettbewerben oder/und in der Fotomappe.

Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung in pornographischen, rassistischen, rufschädigenden oder unseriösen Medien.

Eine Weitergabe der Veröffentlichungsrechte an Dritte ist nicht zulässig (insbesondere für kommerzielle Zwecke).

Bei gesonderte Wünschen (wie eine Nichtveröffentlichung aller Fotos) muss eine vorherige schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

 

Der Kunde darf die Fotos zu den folgenden vereinbarten Zweck verwenden:

  1. Alle nichtkommerziellen Zwecke, z.B. auf sozialen Plattformen, Websites, nicht kommerzielle Zeitungen/Magazine, zu Marketingzwecken. Die Nennung des Fotografen sollte mit „Lea Schmidt – https://www.viridianfotografie.de“ erfolgen. 
  2. Das übergebene Bildmaterial darf nicht, weder vom Kunden noch von Dritten, nachträglich verändert werden, außer dem hat der Fotograf ausdrücklich zugestimmt.

 

Namensnennung Bei Veröffentlichungen:

Der Vorname oder Künstlername des Kunden wird durch den Fotografen genannt, falls gewünscht.

 

Schlussbestimmungen:

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Klausel aus diesem Vertrag gegen geltendes Recht verstoßen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt.